Das Bundeskartellamt hat nunmehr dem Landgericht Köln seine Rechtseinschätzung zu der Auseinandersetzung zwischen giropay und Payment Network AG übermittelt. In seiner Stellungnahme erklärt das Bundeskartellamt, dass sich die Verdachtsmomente durch die weiteren Ermittlungen erhärtet hätten. Nach jetzigem Stand geht das Kartellamt davon aus, dass die derzeitigen AGB der Banken und Sparkassen nichtig sind, soweit sie bankenunabhängige Direktüberweisungsverfahren den Marktzutritt verwehren.
„Diese AGB haben sich vor allem auch gegen sofortüberweisung.de gerichtet und waren Ausgangspunkt der Klage von giropay – man wollte …





