(openPR) - Mainz, den 16. Oktober 2006. Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 24.08.2006 (Az. 3 U 103/06) bestätigt, dass die Widerrufsfrist für Verbraucher bei eBay-Geschäften nicht zwei Wochen, sondern grundsätzlich einen Monat beträgt. Das Rechts-Informationsportal legalershop.de der Mainzer Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer empfiehlt daher allen gewerblichen Auktions-Verkäufern, die Widerrufsfrist in ihren Angeboten sofort zu ändern.
Mit dem Urteil liegt erstmals eine obergerichtliche Entscheidung zu dem seit einiger Zeit bestehenden Streit um die Frist bei Onlineauktionen vor. Bei Internetgeschäften im Bereich …

