Seit dem 01.08.2011 trat eine neue Gesetzesänderung in Kraft. Hiernach müssen Online- Händler Ihre Widerrufsbelehrungen bis zum 05.11.2011 umstellen. Grund hierfür sind in der Hauptsache neue Regelungen für den Wertersatz im Falle des Widerrufs von Fernabsatzverträgen.
Am 05.11.2011 wird es ernst. Die Übergangsfrist läuft seit dem 01.08.2011. Nun haben die Online-Händler rund drei Monate Zeit, um ihre Widerrufsbelehrungen zu ändern. Hintergrund: Der Bundestag hat am 26.05.2011 das Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen …



