18 April 2011

Schon seit Herbst 2008 liegt der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über Verbraucherrechte vor. Am 24.03.2011 wurden im EU-Parlament nun verschiedene Änderungen beschlossen. Der ursprüngliche Richtlinienentwurf sah eine europaweite Vollharmonisierung der Verbraucherschutzvorschriften vor, die auch zu einer Vereinfachung für die Händler führen sollte.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) begrüßt ausdrücklich das Vorhaben von Europäischer Kommission und Europäischem Parlament, den grenzüberschreitenden Handel durch europaweit übereinstimmende Regeln im Verbraucherschutz zu fördern. Gerade im interaktiven Handel, d.h. dem Online- und Versandhandel, besteht ein großer Bedarf an Klarheit und Rechtssicherheit. Nur so kann eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Kunden und Händlern entstehen.

Der aktuell vom EU-Parlament vorgeschlagene Text führt nun aber zahlreiche neue Regelungen auf, die vorher nicht geplant waren. Die Grundidee der Harmonisierung des Verbraucherschutzes in Europa ist kaum noch erkennbar. So schaffen Mindeststandards, mit der Option in jedem Mitgliedsstaat strengere Regeln zu erlassen, zusätzlich neue Hürden für den interaktiven Handel.
„Beim Richtlinienentwurf des Europäischen Parlaments wurde das ursprüngliche Ziel eines einheitlichen Verbraucherschutzes in der EU vollkommen aus den Augen verloren. Der aktuelle Entwurf erlaubt auch für die Zukunft starke Abweichungen zwischen den nationalen Verbrauchervorschriften. Die rechtliche Unsicherheit beim grenzüberschreitenden Einkauf bleibt also erhalten“, argumentiert Stephanie Schmidt, bvh-Justitiarin.

Besonders kritisch sieht der bvh den Artikel 22a der aktuellen Änderungsanträge.
Hier sollen Händler zur Lieferung von Waren in alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet werden. „Angesichts der großen praktischen und juristischen Unterschiede zwischen den Ländern würde der Artikel 22a für die Online- und Versandhandelsbranche zu extremen finanziellen Belastungen führen und ist als absolut bedenklich einzustufen“, so Schmidt weiter.

Die gesamte Stellungnahme des bvh zur EU-Verbraucherrechte-Richtlinie lesen Sie bitte auf der bvh-Homepage unter www.versandhandel.org/presse

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